Arbeitgebergutschein

Jeder Arbeitgeber hat - unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen - die Möglichkeit, seinen Mitarbeitern zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn monatlich Sachbezüge in Höhe von bis zu 50,00 Euro steuerfrei zukommen zu lassen. Mit der elektronischen Gutscheinkarte und wenig Aufwand - egal ob BinA-Mitglied oder nicht.

Der Mitarbeiter kann sein Guthaben bis zu 36 Monate (maximal 1.800,00 Euro) kumulieren und damit auch größere Anschaffungen tätigen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

Jeder Mitarbeiter erhält eine personifizierte Karte, die automatisch monatlich aufgeladen wird. Mit Hilfe der Kartennummer und seinem Code kann er jederzeit online eine Guthabenabfrage machen.

Technischer Ablauf für den Arbeitgeber

Technischer Ablauf für den Arbeitgeber, der den Gutschein für seine Mitarbeiter einführt:

  • Einrichtung einer CSV-Schnittstelle zwischen Arbeitgeber und AVS (Dienstleister der Gutscheinkarte Bühl).
  • Der Arbeitgeber bekommt für jeden Mitarbeiter eine persönliche Gutscheinkarte sowie eine Liste mit Gutscheinnummern. Der Arbeitgeber ordnet jedem Mitarbeiter eine Gutscheinnummer zu.
  • Die AVS bekommt jeden Monat eine Liste/Datei vom Arbeitgeber aus der hervorgeht, welche Gutscheinnummer in welchem Monat wie viel Geld bekommt.
  • Die Arbeitgeber erhalten jeden Monat kostenlos eine Standardauswertung über die geleisteten Zahlungen.
  • Ein Eindruck Ihres Firmenlogos auf der Rückseite in schwarz ist möglich.

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Ihre Ansprechpartnerin

Michaela Kaiser

Ansprechpartnerin Arbeitgebergutschein

Stadt Bühl

Hauptstraße 41

77815 Bühl
Telefon 0 72 23-9 35-6 67

m.kaiser.stadt(at)buehl.de